Schweiz

Transfrau nach Beschwerden aus FKK-Zone mit Polizeieinsatz entfernt: Stadt entschuldigt sich

Im Frauenbereich eines Berner Bads führten Beschwerden zu einem Polizeieinsatz gegen eine Transfrau. Die Person wurde zunächst weggeführt, doch die Stadt korrigierte die Entscheidung und entschuldigte sich im Nachhinein.
Transfrau nach Beschwerden aus FKK-Zone mit Polizeieinsatz entfernt: Stadt entschuldigt sichQuelle: Gettyimages.ru © Omer Messinger/Getty Images/Symbolbild

Von Hans-Ueli Läppli

Die Schweizer Polizei hat nicht nur die Hände voll mit Männern mit Migrationshintergrund in Freibädern, sondern auch mit Handgreiflichkeiten rund um Transfrauen in Frauen-FKK-Bereichen. Bei einer Rangelei wurde eine Polizistin verletzt. Was sich zunächst wie eine Komödie anhört, geschah tatsächlich im Juni – im schwülsten CSD-Monat des Jahres.

Mehrere weibliche Badegäste im Frauen-FKK-Bereich "Paradiesli" beschwerten sich über eine Transfrau, die den Bereich betreten hatte. Einige störte es, dass ein Mann, der sich als Frau ausgibt, nackt neben ihnen herumlief. Die Lage spitzte sich zu, das Personal schritt ein – und schließlich wurde die Kantonspolizei Bern gerufen.

Zunächst versuchte das Badpersonal vor Ort, die Lage zu klären. Als deren Aufforderung nicht nachgekommen wurde, wurde der Sicherheitsdienst hinzugezogen. Die Betriebsleitung verständigte schließlich die Polizei, da sich die Situation nicht beruhigte.

Die Einsatzkräfte entfernten die aggressive und schreiende Transfrau aus dem Bereich. Dabei kam es zu einer Rangelei, bei der eine Polizistin verletzt wurde. Die Betroffene hatte sich zuvor geweigert, den Frauen-FKK-Bereich sofort zu verlassen und ihre Personalien anzugeben. Nach der Identitätsfeststellung wurde sie wieder freigelassen.

Stadt korrigiert Entscheid nach einem Tag

Zunächst schien die Stadt Bern den Einsatz zu unterstützen. Doch bereits am nächsten Tag revidierte sie ihre Einschätzung. In einer offiziellen Stellungnahme erklärte die Stadt, der Entscheid des Badbetriebs sei falsch gewesen.

Nach den geltenden Richtlinien des Sportamts dürfen Personen den Frauenbereich nutzen, wenn sie sich als Frauen identifizieren und als solche leben. Im Zweifelsfall gilt das amtlich eingetragene Geschlecht. Die Betroffene erfüllte diese Voraussetzungen und hätte daher nicht entfernt werden müssen.

Die zuständige Direktion entschuldigte sich ausdrücklich für den Vorfall und mögliche Belastungen für die Transfrau. Gleichzeitig kündigte sie an, die internen Abläufe zu überprüfen und das Personal sowie die Polizei besser zu schulen. Es werde nichts über mögliche Klagen oder finanzielle Entschädigung berichtet.

Die Absurdität des Falls zeigt die praktischen Herausforderungen, vor denen Betreiber öffentlicher Einrichtungen stehen. Einerseits müssen sie Antidiskriminierungsregeln umsetzen. Andererseits sehen viele Nutzerinnen geschlechtergetrennte Bereiche als geschützte Rückzugsorte, in denen sie sich ungestört und sicher fühlen wollen.

Weil der Zwischenfall im CSD-Monat passierte, wurde er in den Medien breit diskutiert. Einige begrüßen die nachträgliche Klarstellung der Stadt als konsequente Umsetzung von Gleichbehandlungsgrundsätzen. 

Die bei dem Einsatz verletzte Polizistin erhielt weder von der Stadt Bern noch von der Transfrau eine Entschuldigung.

Mehr zum Thema ‒ Nach Verurteilung zu Haftstrafe: Rechtsaußen-Aktivist erklärt sich zur Frau

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.